Rechtsanwalt
Dr. Florian Striessnig
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Adresse: Annagasse 8, 1010 Wien
Der Arbeitnehmer bietet einem Arbeitgeber seine Arbeitskraft, dafür erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Entgelt. Die Arbeiten leistet der Arbeitnehmer regelmäßig in persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber, er ist in eine betriebliche Struktur des Arbeitgebers eingegliedert. Probleme zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern treten genauso auf wie Probleme unter Arbeitskollegen oder Probleme zwischen Arbeitnehmern und beispielsweise Kunden. Gleichzeitig stellen der permanente Wandel und wirtschaftliche Veränderungen den Arbeitgeber vor immer neue Herausforderungen.
Der Arbeitnehmer bietet einem Arbeitgeber seine Arbeitskraft, dafür erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Entgelt. Die Arbeiten leistet der Arbeitnehmer regelmäßig in persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber, er ist in eine betriebliche Struktur des Arbeitgebers eingegliedert. Probleme zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern treten genauso auf wie Probleme unter Arbeitskollegen oder Probleme zwischen Arbeitnehmern und beispielsweise Kunden. Gleichzeitig stellen der permanente Wandel und wirtschaftliche Veränderungen den Arbeitgeber vor immer neue Herausforderungen.
Gerade deshalb, weil die Reichweite der denkbaren Konflikte im Arbeitsverhältnis groß und der Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber üblicherweise das schwächere Glied ist, wird das Arbeitsverhältnis zahlreichen Regelungen unterworfen. Es gibt etwa Vorschriften über Mindestentgelte und maximal zulässige Arbeitszeiten, weiters ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses überwiegend an Voraussetzungen geknüpft. Und manche Beschäftigungsgruppen wie Belegschaftsvertreter, werdende Mütter, Väter oder Personen mit Behinderungen stehen unter einem zusätzlichen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz.
Wir sind mit den inhaltlichen Materien des Arbeitsrechts vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung bestens vertraut, dies unter Einbeziehung der einschlägigen sozialrechtlichen Bestimmungen. Die Themenfelder umfassen Vertragsgestaltungen, Entgeltsysteme mit variablen Bestandteilen, Betriebspensionen, Arbeitszeitregelungen, Datenschutz, Entsendungen, Versetzungen, Arbeitskräfteüberlassungen, Arbeitsunfälle, Mobbing, Diskriminierungen, sexuelle Belästigungen, Behindertenschutz, Mutterschutz, Elternkarenzen, Altersteilzeit, betriebliche Umstrukturierungen, Dienstzeugnisse, Konkurrenzverbote, einvernehmliche Auflösungen, Kündigungen, vorzeitige Austritte oder Entlassungen. Außerdem betreuen wir kollektivarbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten auf der Ebene zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung.
Scheitern in einem Streitfall Bemühungen für eine gütliche Einigung oder sind sie gar von vornherein aussichtslos, übernehmen wir die Führung von Arbeitsrechtsprozessen genauso wie die Führung von Verfahren vor behördlichen Schlichtungsstellen.
In einem weiteren Sinne erfasst das Arbeitsrecht zudem das Verhältnis zwischen Führungskräften wie Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern auf der einen Seite und den Dienstgebergesellschaften auf der anderen Seite. Hier kommt gerade der Gestaltung von Managerdienstverträgen, der Erstellung von internen Geschäftsordnungen, der Klärung von D&O Versicherungen sowie der Abwicklung von Beendigungen eine immanente Bedeutung zu. Auch das Gebiet der Haftung von Führungskräften infolge eines im Raum stehenden Fehlverhaltens dringt an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht und Schadenersatzrecht bis in das Arbeitsrecht vor.
Für zusätzliche Informationen zu unserem Schwerpunkt Arbeitsrecht können Sie sich gerne direkt an uns wenden!
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