Rechtsanwalt

Dr. Florian Striessnig ist seit dem Jahr 2016 als Rechtsanwalt tätig. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und bei der Prozessführung. Auf diesen Gebieten publiziert er auch regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften.

Seine Ausbildung absolvierte Dr. Florian Striessnig an der Universität Wien mit dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften, wobei er zu einem unternehmensrechtlichen Thema aus dem Kapitalgesellschaftsrecht promovierte. Er konnte hervorragende Studienergebnisse vorweisen.

Nach der Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien und seiner Zeit als Rechtsanwaltsanwärter in zwei renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzleien legte Dr. Florian Striessnig schließlich die Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg ab.

Dr. Florian Striessnig spricht Deutsch und Englisch.

Dr. Florian Striessnig

Werdegang

  • Seit 2016 | Rechtsanwalt
  • 2015 | Rechtsanwaltsprüfung (mit Auszeichnung bestanden)
  • 2013-2016 | Rechtsanwaltsanwärter bei einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien
  • 2012-2013 | Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien
  • 2011-2012 | Rechtsanwaltsanwärter bei einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien
  • 2011-2016 | Doktoratsstudium Rechtswissenschaften, Abschluss mit Doktor der Rechtswissenschaften (Universität Wien)
  • 2006-2011 | Diplomstudium Rechtswissenschaften, Abschluss mit Magister der Rechtswissenschaften (Universität Wien)
  • 2005-2009 | Diplomstudium Volkswirtschaftslehre, Abschluss mit Magister der Wirtschaftswissenschaften (Universität Wien)

Fachgebiete

  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
  • Familienrecht und Eherecht
  • Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
  • Schadenersatz und Gewährleistung
  • Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Publikationen

  • Striessnig, Kündigungsschutz nach § 8 Behinderteneinstellungsgesetz, ASoK 2026, 84.
  • Striessnig, Selbstkündigung des Arbeitnehmers nach zulässiger Androhung der Entlassung, ASoK 2024, 250.
  • Striessnig, Kündigungs- und Entlassungsschutz von Arbeitnehmern bei beabsichtigter Betriebsratsgründung, ARD 6882/4/2024.
  • Striessnig, Ärztliche Krankschreibungen und das Vertrauen auf deren Richtigkeit, ARD 6834/5/2023.
  • Striessnig, Schon wieder das Benützungsentgelt für Fahrzeugnutzungen samt den entzweiten Berechnungsmethoden, Zak 2022/499.
  • Striessnig, Überstundenzwist im saisonalen Seilbahnbetrieb bei Arbeitsmangel, ARD 6795/5/2022.
  • Striessnig, Der (un-)berechtigte Vorwurf sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Krux der ehrenrührigen Beweislast, ARD 6777/5/2021.
  • Striessnig, Entgeltfortzahlungsschäden bei Verkehrsunfällen, ARD 6749/5/2021.
  • Michtner/Striessnig, Zu diskriminierenden Wirkungen einer versicherungsrechtlichen Ausschlussfrist bei Schwangerschaft bzw Mutterschaft, ZVers 2020, 194.
  • Striessnig, Zur unklaren Kostenbemessungsgrundlage im exekutionsrechtlichen Zwischenstreit zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, Zak 2020/110.
  • Striessnig, Einlagenrückgewährverbot und Schwestergesellschaften – Zur Zurechnung an den gemeinsamen Gesellschafter, GesRZ 2019, 157.
  • Striessnig, Gleichbehandlungsgesetz – Ein prozessualer Konter des Arbeitgebers, ARD 6629/5/2018.
  • Striessnig, Sohn des Alleingesellschafter-Geschäftsführers beschimpft Dienstnehmer: Begründeter vorzeitiger Austritt, weil Sohn dem Dienstgeber zurechenbar ist?, PVP 2018/82.
  • Striessnig, Einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen unter dem Eindruck von Entlassungsdrohungen, ZAS 2017, 151.
  • Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Austrittsgrund, RdW 2017/90.
  • Striessnig, Das Einlagenrückgewährverbot und die Verjährung bei Mietverträgen, GesRZ 2016, 266.
  • Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Entlassungsgrund, RdW 2016/320.