Ein Fußballpräsident und das Prämienversprechen
Warum das gegenüber den Fußballspielern abgegebene Prämienversprechen eines Vereinspräsidenten manchmal unklar sein kann. Es folgt ein Beitrag über Arbeitsrecht und Fußball.
Fußball spielt auch im Arbeitsrecht immer wieder eine Rolle. So etwa in einem Fall, als ein Vereinspräsident vor Anpfiff in der Kabine eine Rede hielt und der versammelten Mannschaft eine Prämie über Euro 5.000 für einen Sieg beim bevorstehenden Match versprach. Das Spiel wurde erfreulicherweise gewonnen, die Prämie blieb jedoch ausständig. Also kam es zwischen den Berufsfußballspielern und dem Fußballverein zu Gerichtsverfahren.
Das Problem: Der Vereinspräsident erklärte in seiner Ansprache nicht ausdrücklich, wer die Prämie bezahlen sollte. Damit war strittig, ob der Fußballverein oder der Vereinspräsident persönlich zur Prämienzahlung gegenüber den Fußballspielern verpflichtet war. Die Fußballspieler verstanden die Ansprache des Vereinspräsidenten jedenfalls dahingehend, dass der Vereinspräsident das Prämienversprechen im Namen des Fußballvereins machte und daher der Fußballverein als Arbeitgeber die Prämie begleichen müsse. Der Fußballverein hingegen sah das Prämienversprechen als eine für die Fußballspieler erkennbare private Verpflichtungserklärung des Vereinspräsidenten, zumal sich der Fußballverein in einer finanziell prekären Lage befunden hätte und der Vereinspräsident als Sponsor des Fußballvereins aufgetreten wäre.
Die Gerichte schlossen sich letztlich der Meinung der Fußballspieler an. Denn das Prämienversprechen des Vereinspräsidenten erfolgte unmittelbar vor Spielbeginn, wodurch die Fußballspieler spezifisch in ihrer Arbeitsleistung für den Fußballverein angesprochen wurden und sie deshalb im Zweifel von einem Entgeltversprechen des Fußballvereins als Arbeitgeber ausgehen durften. Also musste sich der Fußballverein das ihm nicht sonderlich genehme Prämienversprechen seines Vereinspräsidenten zurechnen lassen. Für die Fußballer wäre am Ende allerdings ein persönliches Prämienversprechen des Vereinspräsidenten wohl vorteilhafter gewesen. Der Fußballverein schlitterte nämlich in ein Insolvenzverfahren.
Siehe dazu:
- OGH 30.6.2010, 9 ObA 61/09z.
- OGH 23.3.2010, 8 ObA 30/09h.