Neue Publikation
Von Dr. Florian Striessnig ist wieder eine Publikation erschienen:
- Striessnig, Ärztliche Krankschreibungen und das Vertrauen auf deren Richtigkeit, ARD 6834/5/2023.
Von Dr. Florian Striessnig ist wieder eine Publikation erschienen:
Zuletzt sind zwei neue Publikationen von Dr. Florian Striessnig erschienen:
Gegen den Vorwurf einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz kann sich ein mutmaßlicher Belästiger mit einer Rufschädigungsklage zur Wehr setzen. Aussicht auf Erfolg für ihn verspricht aber nur eine wirklich gute Beweislage.
Im Jahr 2021 sind zuletzt zwei neue Publikationen von Dr. Florian Striessnig erschienen:
Wird ein Arbeitnehmer bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist er im Krankenstand, muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten. Der Arbeitgeber kann sich mit seinem Entgeltfortzahlungsschaden jedoch am anderen Verkehrsteilnehmer, dem Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherer regressieren.
Jüngst sind im Jahr 2020 zwei neue Publikationen von Dr. Florian Striessnig erschienen.
Das Coronavirus stellt alle vor arbeitsrechtliche Herausforderungen. Es folgt ein kurzer Überblick mit Stand zum 18.3.2020.
Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist unzulässig, wenn sie deshalb erfolgt, weil der Arbeitnehmer exzessive Rufbereitschaften hinterfragt.
Es ist oft eine Diskussion, ob einem Arbeitnehmer eine Leistungsprämie zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis während eines laufenden Leistungszeitraums endet.
Auch Leistungen zwischen Schwestergesellschaften können aufgrund des Einlagenrückgewährverbots rechtswidrig sein, was unter Umständen weitreichende Folgen nach sich zieht.