Neue Publikationen
Jüngst sind im Jahr 2020 zwei neue Publikationen von Dr. Florian Striessnig erschienen.
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Jüngst sind im Jahr 2020 zwei neue Publikationen von Dr. Florian Striessnig erschienen.
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Das Coronavirus stellt alle vor arbeitsrechtliche Herausforderungen. Es folgt ein kurzer Überblick mit Stand zum 18.3.2020.
Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist unzulässig, wenn sie deshalb erfolgt, weil der Arbeitnehmer exzessive Rufbereitschaften hinterfragt.
Es ist oft eine Diskussion, ob einem Arbeitnehmer eine Leistungsprämie zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis während eines laufenden Leistungszeitraums endet.
Auch Leistungen zwischen Schwestergesellschaften können aufgrund des Einlagenrückgewährverbots rechtswidrig sein, was unter Umständen weitreichende Folgen nach sich zieht.
Im Arbeitsrecht bestimmt das Väter-Karenzgesetz einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Vorsicht ist für Arbeitnehmer aber bei verfrühten Karenzwünschen geboten.
Die Abgrenzung zwischen einem freien Dienstvertrag und einem echten Dienstvertrag ist häufig nur ein sehr schmaler Grat.
Für Bauträger gibt es keinen eigenen Kollektivvertrag. Es kann mitunter aber trotzdem ein Kollektivvertrag zur Anwendung gelangen.
Will ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer auflösen, sollten beide Seiten im Vorfeld einige Fragen klären…
Jüngst sind im Dezember 2018 die folgenden zwei Publikationen von Dr. Florian Striessnig zu arbeitsrechtlichen Themen erschienen…