Prozessuales zum Gleichbehandlungsgesetz

Das prozessuale Zusammenspiel zwischen dem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission und dem Verfahren vor Gericht.

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach dem Gleichbehandlungsgesetz können sowohl vor der Gleichbehandlungskommission als auch vor Gericht ausgetragen werden. Die Rollen sind meist klar verteilt: Während Arbeitnehmer Ansprüche unter Berufung auf eine Diskriminierung geltend machen, wollen Arbeitgeber die Ansprüche naturgemäß abwehren. In einer aktuellen Publikation wird nun ein Überblick geboten, wie das prozessuale Vorgehen auf beiden Seiten oftmals von taktischen Überlegungen und entgegenstehenden Interessenlagen geprägt ist.

Mehr dazu:
• Striessnig, Gleichbehandlungsgesetz – Ein prozessualer Konter des Arbeitgebers, ARD 6629/5/2018.