Dr. Florian Striessnig
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Zum Ende eines Arbeitsvertrags

Allgemein

Will ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer auflösen, sollten beide Seiten im Vorfeld einige Fragen klären…

Will ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer beenden, wirft das auf beiden Seiten immer wieder mannigfache Problemfelder auf. Denn verschiedenste Regelungen setzen für eine rechtskonforme Beendigung gewisse Bedingungen voraus. Der Arbeitgeber hat zunächst die Wahl, auf welche Art der Beendigung er zurückgreift. Sodann steht es dem Arbeitnehmer üblicherweise offen, gegen eine allenfalls nicht rechtmäßige Beendigung vorzugehen. Ob für den Arbeitgeber letztlich etwa eine Kündigung, Entlassung oder einvernehmliche Auflösung die sinnvollste Beendigungsart ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.

In Anbetracht dessen sind bei Beendigungen von Arbeitsverträgen vor allem folgende Punkte von den Beteiligten zu beachten, an sie können sich nämlich verschiedene Rechtsfolgen knüpfen: Ist der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet? Gibt es ein Probemonat? Welche Vorschriften aus Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind relevant? Welche Kündigungstermine und -fristen kommen zur Anwendung? Liegen personenbezogene oder betriebsbedingte Gründe für eine Auflösung vor? Ist ein Entlassungsgrund verwirklicht? Handelt es sich um einen Lehrling, Zivildiener, Präsenzdiener, Belegschaftsvertreter, (begünstigten) Behinderten oder um (werdende) Eltern? Ist der Betrieb betriebsratspflichtig? Gibt es einen Betriebsrat? In welchen Lebensumständen befindet sich der Arbeitnehmer? Würde der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt einen in etwa gleichartigen Job finden? Wie ist die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers? Stehen im Betrieb alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung? Traten im Arbeitsverhältnis Probleme in Richtung Mobbing, Bossing, Beleidigungen, Diskriminierungen oder dergleichen auf? Und, und, und,…

Jede Menge Fragen über Fragen also. Aber solcherartige Fragen müssen geklärt werden. Auf Arbeitgeberseite lässt sich dadurch besser beurteilen, ob zum Beispiel der Ausspruch einer Kündigung vorzuziehen ist oder ob nicht vielleicht Gespräche über eine einvernehmliche Auflösung geführten werden sollen. Und auf Arbeitnehmerseite wiederum gilt es einzuschätzen, inwieweit eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Auflösung im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften steht und rechtliche Schritte erfolgversprechend sind. Kurzum: Eine sorgfältige Abklärung lässt für alle Beteiligten Rückschlüsse zu, welche Aussichten in einem Gerichtsprozess bestehen und inwieweit eine Prozessvermeidung günstig sein kann. Und davon ausgehend wird jeder seine bestmögliche Strategie wählen.

26. Februar 2019/von Dr. Florian Striessnig
http://florianstriessnig.at/wp-content/uploads/2019/03/striessnig.png 0 0 Dr. Florian Striessnig http://florianstriessnig.at/wp-content/uploads/2019/03/striessnig.png Dr. Florian Striessnig2019-02-26 16:24:042019-05-15 16:54:03Zum Ende eines Arbeitsvertrags

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